Zahlungsmodalitäten
Ist eine Behandlung abgeschlossen, erhalten Sie in der Regel innert zwei Wochen die Rechnung für unser Honorar samt einem Einzahlungsschein. Falls Sie Fragen zu der erhaltenen Rechnung haben, bitten wir Sie um eine sofortige Kontaktaufnahme.
Wir bitten Sie den Rechnungsbetrag rein netto innert 30 Tagen zu bezahlen.
Wir betrachten Sie als Partner unseres Praxisteams und versuchen, Ihnen eine optimale Betreuung zu bieten. Demnach dürfen wir auch erwarten, dass unsere Leistungen nach Behandlungsschluss finanziell honoriert werden. Entgeht es Ihnen unter Umständen, die Rechnung termingemäss zu bezahlen, so erlauben wir uns eine Erinnerung mittels einer Mahnung. Sehr selten erhalten wir auch danach noch keine Zahlung. Wir geben dann konsequenterweise die Rechnungsdaten an ein Inkassobüro weiter und brechen weitere Behandlungen ab.
Kosten bei Zahlungsverzug:
Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an die Inkasso Med AG) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis150); 149 (bis 250): 195 (bis 500); 308 (bis 1'500); 448 (bis 3'000); 1100 (bis 10'000); 1'510 (bis 20'000; 2658 (bis 50'000); 6% der Forderung (ab 50'000)."
Bitte beachten Sie, dass wir gerne Hand zu ausserordentlichen Zahlungsbedingungen bieten. Zu Behandlungsbeginn werden sie mündlich oder schriftlich über die voraussichtlichen Kosten orientiert, und wir diskutieren mit Ihnen Alternativlösungen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns über Probleme, die Ihnen durch diese Kosten entstehen könnten, vorgängig orientieren. Eine von Ihnen gewünschte Ratenzahlung kann zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden.
In Fällen, in denen wir im Rahmen der Behandlung Drittleistungen (z.B Kosten für zahntechnische Arbeiten, Materialkosten für Implantate) beanspruchen werden, erlauben wir uns, vor Behandlungsbeginn eine Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung muss mindestens unsere Auslagen decken. Bei längerer Behandlungsdauer erstellen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne Zwischenrechnungen.
Es ist für uns zudem sehr wichtig, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn über eine eventuelle Unterstützung durch Versicherungen, das Sozialamt oder andere Garanten (z.B. Ergänzungsleistungen AHV/IV) orientieren. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit der Sie betreuenden Person auf und beantragen eine Kostengutsprache. Erst wenn diese Kostengutsprache erfolgt, kann die Behandlung begonnen werden.
Autor Dr. med. dent. Reto Neeser